E-Rechnung Pflicht 2025: Was Selbstständige und Unternehmer jetzt wissen müssen

Ab 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Was das bedeutet, wen es betrifft – und ob Ihre PDF-Rechnung noch ausreicht.

· 8 Min.

Die Frage, die seit 2024 immer häufiger gestellt wird

"Muss ich jetzt E-Rechnungen ausstellen? Reicht meine PDF-Rechnung nicht mehr?"

Diese Frage stellen sich Freelancer, Handwerker, kleine Unternehmen und Selbstständige überall in Deutschland. Die Antwort ist differenzierter als die meisten Schlagzeilen vermuten lassen.

Dieser Artikel erklärt, was die E-Rechnungspflicht bedeutet, wen sie betrifft, welche Fristen gelten – und was Sie konkret tun müssen.

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Was ist eine E-Rechnung – und was ist sie nicht?

Das größte Missverständnis zuerst: Eine E-Rechnung ist kein PDF.

Viele denken, eine E-Rechnung sei einfach eine Rechnung, die per E-Mail verschickt wird – als PDF-Anhang. Das ist falsch.

Eine E-Rechnung im gesetzlichen Sinne ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Dokument im XML-Format. Das bedeutet: Ein Computer kann die Daten (Betrag, Steuernummer, Leistungsbeschreibung, IBAN) direkt auslesen und in Buchhaltungssysteme importieren – ohne dass ein Mensch die Rechnung lesen muss.

Die zwei wichtigsten E-Rechnungsformate in Deutschland:

XRechnung: Das Format, das für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Behörden, Bundesbehörden) verwendet wird. Reine XML-Datei, nicht für Menschen lesbar.

ZUGFeRD: Ein hybrides Format – enthält sowohl ein für Menschen lesbares PDF als auch die maschinenlesbaren XML-Daten. Besonders praktisch, weil es von Menschen wie ein normales PDF geöffnet werden kann, gleichzeitig aber alle E-Rechnungsanforderungen erfüllt.

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Die Fristen im Überblick

Das Wachstumschancengesetz hat die E-Rechnungspflicht in Deutschland eingeführt. Hier sind die konkreten Fristen:

Ab 1. Januar 2025:

Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Das bedeutet: Wenn ein Geschäftspartner Ihnen eine E-Rechnung (ZUGFeRD oder XRechnung) schickt, müssen Sie sie verarbeiten können.

Ab 1. Januar 2027:

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen E-Rechnungen ausstellen.

Ab 1. Januar 2028:

Alle übrigen Unternehmen müssen E-Rechnungen ausstellen.

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Wer ist betroffen – und wer nicht?

Betroffen sind:

  • Alle Unternehmen, die Rechnungen an andere Unternehmen stellen (B2B)
  • Sowohl Rechnungssteller als auch Rechnungsempfänger im B2B-Bereich

Nicht betroffen sind:

  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C) – hier bleibt die PDF-Rechnung zulässig
  • Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro (Bruttogesamtbetrag)
  • Fahrausweise
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind nicht von der Pflicht zur Ausstellung befreit – sie müssen ab 2028 ebenfalls E-Rechnungen ausstellen, wenn sie an Unternehmen fakturieren

Wichtige Ausnahme: Wenn beide Parteien (Rechnungssteller und Empfänger) einig sind, können sie bis Ende 2026 noch PDF-Rechnungen austauschen. Ab 2027 bzw. 2028 gilt das nicht mehr.

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Was bedeutet das konkret für Ihre PDF-Rechnungen?

Hier ist die ehrliche Antwort für verschiedene Gruppen:

Freelancer und Selbstständige mit Privatkunden

Keine Änderung. Wenn Ihre Kunden Privatpersonen sind (Endverbraucher), bleibt die PDF-Rechnung weiterhin vollständig zulässig. Sie müssen nichts ändern.

Freelancer und Selbstständige mit Unternehmenskunden

Mittelfristiger Handlungsbedarf. Ab 2028 müssen Sie E-Rechnungen ausstellen, wenn Sie an Unternehmen fakturieren. Das gibt Ihnen noch Zeit, sich vorzubereiten.

Was Sie jetzt tun können:

  • Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware bereits E-Rechnungen (ZUGFeRD) erstellt
  • Informieren Sie sich über das ZUGFeRD-Format – es ist die praktischste Lösung für kleine Unternehmen
  • Beginnen Sie ab 2025 damit, eingehende E-Rechnungen verarbeiten zu können

Kleine Unternehmen (Jahresumsatz unter 800.000 Euro)

Wie Freelancer: Ab 2028 Pflicht zur Ausstellung. Bis dahin: Übergangsregelungen möglich, wenn beide Parteien zustimmen.

Unternehmen mit Umsatz über 800.000 Euro

Dringlicher Handlungsbedarf: Ab 2027 Pflicht zur Ausstellung. Prüfen Sie jetzt Ihre Systeme.

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ZUGFeRD: Die praktischste Lösung für kleine Unternehmen

Für Selbstständige und KMU ist ZUGFeRD das empfohlene Format, weil es das Beste aus beiden Welten kombiniert:

  • Es sieht aus wie ein normales PDF – der Empfänger kann es einfach öffnen und lesen
  • Es enthält gleichzeitig maschinenlesbare XML-Daten
  • Es erfüllt die gesetzlichen E-Rechnungsanforderungen
  • Es ist kompatibel mit den meisten Buchhaltungssystemen

Wie Sie ZUGFeRD-Rechnungen erstellen:

Viele Buchhaltungstools (sevDesk, Lexware, Billomat) erstellen ZUGFeRD-Rechnungen automatisch. Wenn Sie ein solches Tool nutzen, sind Sie bereits gut aufgestellt.

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Was ändert sich an der PDF-Rechnung – und was nicht?

Zur Klarheit: Bis Ende 2026 können Sie im B2B-Bereich weiterhin PDF-Rechnungen verschicken, sofern der Empfänger zustimmt. Die inhaltlichen Pflichtangaben einer Rechnung (§ 14 UStG) ändern sich nicht.

Was sich ändert: Das technische Format der Übermittlung ab den genannten Fristen.

Was nicht betroffen ist:

  • Rechnungen an Privatpersonen: PDF bleibt zulässig
  • Die inhaltlichen Anforderungen an eine Rechnung
  • Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro

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Praktische Empfehlung: Jetzt vorbereiten, nicht warten

Die E-Rechnungspflicht kommt schrittweise – aber sie kommt. Wer sich jetzt vorbereitet, hat später keinen Stress.

Sofortmaßnahmen (bis Ende 2025):

1. Stellen Sie sicher, dass Sie E-Rechnungen empfangen können (ab Januar 2025 Pflicht) 2. Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware ZUGFeRD oder XRechnung unterstützt 3. Informieren Sie sich über die Fristen für Ihre Unternehmensgruppe

Mittelfristig (bis 2027/2028):

1. Wechseln Sie zu einer Buchhaltungslösung mit E-Rechnungsfunktion 2. Informieren Sie Ihre regelmäßigen Geschäftspartner über das neue Format 3. Testen Sie den Prozess frühzeitig

Was bleibt: Für Rechnungen an Privatpersonen und für Kleinbetragsrechnungen bleibt die PDF-Rechnung weiterhin das richtige Format. Erstellen Sie diese einfach und professionell mit dem PDF-Ersteller von MeinPDF.de.

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Fazit: Verstehen, nicht in Panik geraten

Die E-Rechnungspflicht ist eine bedeutende Änderung – aber eine mit großzügigen Übergangsfristen. Wer die Fristen kennt und sich rechtzeitig vorbereitet, hat nichts zu befürchten.

Für die meisten Selbstständigen und Kleinunternehmer mit Privatkunden ändert sich kurzfristig gar nichts. PDF-Rechnungen bleiben für diesen Bereich dauerhaft zulässig.

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Hinweis: Dieser Artikel gibt eine allgemeine Übersicht. Für steuerrechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Steuerberater oder das Bundesministerium der Finanzen.

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Steuerlicher Hinweis (StBerG): Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) dar. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater bzw. einen Lohnsteuerhilfeverein. Steuerliche Vorschriften können sich kurzfristig ändern. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation wenden Sie sich bitte an eine steuerberatende Person Ihres Vertrauens. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Aktualität der dargestellten Inhalte wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

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